
WIE WIR ARBEITEN
Ihre Schuldner sind ehemalige oder gegenwärtig eingeschriebene Studenten, die im Ausland leben und Ihnen ihre Studiengebühren nicht oder nur zum Teil überwiesen haben oder mit ihrem Ausbildungsdarlehen in Verzug sind. Unser Vorgehen ist zügig, wirksam und gütlich.
Sobald Sie uns entweder durch Ihre Institution oder Ihr bisheriges einheimisches Inkassounternehmen mit der Erhebung des ausstehenden Betrages beauftragt haben, leiten wir die Unterlagen an unseren Repräsentanten in dem fraglichen Land weiter, und dieser wird nur im Einklang mit den in dem betreffenden Land geltenden gesetzlichen Vorgaben handeln. Wenn die außergerichtlichen Schritte Erfolg haben, werden wir Ihnen (oder dem von Ihnen bestimmten Inkassobevollmächtigten) den gesamten Betrag abzüglich der vereinbarten Kommission und zusammen mit einer detaillierten Auflistung zustellen.
Sollte der Schuldner nicht zahlen, kommen wir auf Sie mit einer Empfehlung im Hinblick auf den nächsten Schritt sowie, falls Sie Klage erheben wollen, mit den Kostenangaben zurück. Falls Sie keine weiteren Schritte zu unternehmen gedenken, werden wir den Fall gebührenfrei zu den Akten legen. Wenn Sie sich jedoch für ein weiteres Vorgehen entscheiden, werden wir unsere Bemühungen auf der Grundlage der zuvor vereinbarten Bedingungen fortsetzen.
Alle Formulierungen in den Mahnschreiben werden von Ihnen im Voraus genehmigt. Zudem bieten wir die Möglichkeit, nach Begleichung der Schuld in Ihrem Namen einen Dankesbrief zu senden, in dem der Schuldner eingeladen wird, als ehemaliger Student in Kontakt zu bleiben. Damit dient dieser Brief auch zur Werbung und als Werkzeug der Öffentlichkeitsarbeit.